Hier finden Sie Nachrichten und Neuigkeiten rund um die Themen Forderungsmanagement, Inkasso, Beitreibungen und Informationen, die für Sie als unsere Mandanten interessant sein können.
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Vielleicht ist Ihnen das Folgende auch schon einmal passiert - wie uns auch:
Sie lesen ihre eMails und werden von einem Ihnen völlig unbekannten Rechtsanwalt oder einem Unternehmen, die sich als "Geldeinzieher" bezeichnen und angeblich von einem seriösen Unternehmen, Händler oder Geldinstitut, z.B. Paypal, Ebay oder Amazon beauftragt wurden, eine vermeintlich längst überfällige Forderung von Ihnen einzuziehen: Wenn Sie nicht binnen einer Woche den offenen Betrag von 34,99€ auf das Konto XY bei einer ausländischen Bank überweisen, würde ihr Zugang endgültig gesperrt, Ihr Kundenkonto gelöscht und der Gerichtsvollzieher stünde dann vor der Tür. In diesen betrügerischen Schreiben ist nie der genaue Forderungsgrund genannt. Auch das Datum ist nicht näher bezeichnet. Da inzwischen die Mehrheit der Deutschen mindestens schon einmal bei diesen großen und seriösen Unternehmen bestellt oder selbst Dinge verkauft hat, ist der Empfänger verunsichert: Hat er vielleicht wirklich eine Rechnung übersehen? Nicht wenige Personen sind eingeschüchtert und betroffen, weil sie um ihren guten Ruf fürchten oder es ist sogar Scham, die sie davon abhält, der Sache nachzugehen.
Diese Personen stellen sich dann die Frage, wie sie damit umgehen:
Auf dem falschen Mahnschreiben findet sich keine deutsche Telefonnummer, sondern nur eine email-Adresse und bisweilen noch eine gefälschte Website. Die Postadresse ist nicht auf Anhieb feststellbar - und wenn, dann doch nur als irgendeine "Briefkastenadresse".
Die vermeintlichen Schuldner sind zwar misstrauisch, aber sehen sich mit unvorhergesehen Problemen konfrontiert: Der Firmensitz des ursprünglichen Gläubigers befindet sich tatsächlich im Ausland und der Privatmann fragt sich: Was ist jetzt der billigere Weg: wochenlange Schreibarbeit, um die Sache aufzuklären (immer im Hinterkopf: Habe ich oder ein Mitglied meiner Familie nicht doch etwas übersehen?) oder zahle ich den ärgerlichen, aber verschmerzbaren Betrag von €34,99?
Nicht wenige werden zahlen, die Betrüger haben gewonnen.
Zurück bleibt ein verärgerter Ex-Kunde, der um sein Geld geprellt wurde, ein Betrüger, der sich mit dem ergaunerten Geld auf und davon macht und ein Unternehmen, das sich niemals rechtswidrig Verhalten hat, aber dessen Ruf ruiniert ist.
Weil sich solche und ähnliche Fälle häufen genauso wie die Masche von halbseidenen Anwälten und Pseudo-Inkassobevollmächtigten, alle gesetzlichen Obergrenzen zu missachten und bei rechtmäßigen Forderungen die Schuldner mit sogenannten "Gebühren" für alles Mögliche gesetzeswidrig zu belasten, z.B. die Führung eines "Zahlungskontos", oder utopische Zinssätze einfordern, leidet der gute Ruf aller Rechtsanwälte, Inkassounternehmen und auch ihrer Mandanten.
Das neue "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ ist von der Bundesebene eingeführt worden, um dem entgegenzuwirken und schwarze Schafe zu filtern:
Wir und viele andere seriöse Inkassounternehmen und Rechtsanwälte haben beim Forderungseinzug schon immer solche Vorschriften dem Wesen und Sinn des neuen Gesetzes entsprechend beachtet:
Unsere Leitsätze beinhalten
- Klarheit: Für den Schuldner muss ab der Lektüre der ersten Mahnung erkennbar sein, wer welchen Betrag von ihm fordert und aus welchem Grund das geschieht. Dazu gehört auch unsere hausinterne Verpflichtung zur Korrektheit: Wir sind als klare Interessenvertreter die Dienstleister unserer Mandanten, aber auch Ansprechpartner für deren Schuldner. Wir wollen Forderungen schnell und in der vollen Höhe realisieren. Das heißt aber auch, dass wir bereit sind, je nach Einzelfall und konkreter Sachlage mit den Schuldnern zu verhandeln, über welche Wege eine Zahlung, z.B in Raten oder im Vergleichsweg, dennoch möglich ist. Wir sind diejenigen, die unsere Mandanten entlasten und ihnen wieder die Zeit schaffen, die sie für ihr Kerngeschäft benötigen.
- Fairness: Der finanzielle Schaden, den ein Schuldner anrichtet, weil er nicht zahlt, muss reguliert werden: Das ist aber kein Freibrief, irgendwelche Fantasiegebühren zu erheben (Man mag trefflich streiten, ob die Kosten vom Gesetzgeber richtig eingeschätzt werden, aber sie sind nun einmal genauso zu beachten, wie der Gesetzgeber sie festgelegt hat!)
- Einfachheit: Soviel Bürokratie wie nötig, so einfache Abläufe und so flache Hierarchien wie möglich. Wir belasten unsere Kunden nicht mit unnötigen Formularen, Vordrucken und Mitgliedsbeiträgen. Die Prinzipien des Datenschutzes, der Datensicherheit und Datensparsamkeit fanden bei uns schon Anwendung, bevor diese Fragen ins Licht der Öffentlichkeit rückten. Unsere Kunden übermitteln uns bei der ersten Auftragserteilung die Daten, die notwendig sind - über sich, über ihre Schuldner und über die einzelne Forderung. Nicht mehr als geboten, nicht weniger als zur Transparenz notwendig.
Das neue "GguG" schreibt jetzt einige dieser Grundlagen vor. Wir finden es zwar ärgerlich, dass damit an manchen Stellen vorübergehend Mehraufwand notwendig ist, besonders dort, wo wir unsere Mandanten mit Fragen befassen müssen.
Aber auf Dauer hat dieses Gesetz einige erhebliche Vorteile:
All den „Abzockern“, die ihr Geschäftsmodell auf unseriösem Vorgehen aufgebaut haben, die nur auf das schnelle Geld aus sind und dabei nicht davor zurückschrecken, den guten Ruf ihrer Mandanten zu ruinieren, wird so das Handwerk gelegt.
Den vollständigen Gesetzesentwurf mit den Intentionen finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713057.pdf
Die gültige Fassung ist hier nachzulesen: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetze/Gesetz_BGBl_Unserioese_Geschaeftspraktiken.pdf?__blob=publicationFile
Zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren: Wir stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung!
KEINE CHANCE FÜR BETRÜGER, DIE SICH ALS INKASSOUNTERNEHMEN TARNEN!
Aufgrund der Neuregelung im Zuge des Inkrafttretens des GguG wird diese Seite gerade in Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten aktualisiert und auf den ab dem 01.11.2014 gültigen Stand gebracht.
Hier finden Sie Erläuterungen und Links zu dem Gesetz
Aktuelle Informationen zum „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“
Rufen Sie uns bitte zu jeder Frage an - gemeinsam finden wir die aktuelle Antwort!
Inkasso Mildau
Inhaberin Ilse Mildau, Inkassobüro
(siehe Impressum)
Telefon: 06897 - 95 288 0
oder per email:
Kein Grund zur Panik, aber höchste Zeit, die Weichen zu stellen:
Die EU- Datenschutzgrundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft
Man mag es begrüßen oder ablehnen - Tatsache ist: Im Mai 2018 wird sich eine Vielzahl von Normen im Bereich des Datenschutzes ändern. Am 25.05.2018 tritt in allen Mitgliedsstaaten der EU die „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr (...)“ in Kraft
Das Bundesministerium des Inneren formuliert hierzu: “Sie (die Datenschutzgrundverordnung) bildet künftig den maßgeblichen datenschutzrechtlichen Rahmen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In Deutschland wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung durch das neue Bundesdatenschutzgesetz ergänzt. Es wurde mit dem am 5. Juli 2017 verkündeten Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU grundlegend überarbeitet und schafft den notwendigen gesetzlichen Rahmen, damit die EU-Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 ihre volle Wirkung entfalten kann.“ (Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/10/datenschutzrecht.html , abgerufen am 14. Februar 2018)
Wie Sie sehen, kommen noch die jeweiligen die jeweiligen nationalen Ausführungsbestimmungen hinzu Oben finden Sie einen Link, der Sie unmittelbar zum deutschen Umsetzungsgesetz leitet.
Einen ersten, schnellen Überblick hierzu finden Sie auf der Seite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02/2017-02-01-datenschutz.html Die Bundesregierung betont, es „werden Gestaltungsspielräume genutzt, die die europäische Verordnung den Mitgliedsstaaten einräumt“ (ebenda, abgerufen am 14. Februar 2018)
Weiterführende Informationen finden Sie auch in sehr gut gestalteter Form auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung , abgerufen am 14. Februar 2018 . (Obwohl wir im Regelfall ganz bewußt nicht auf Quellen verweisen, die gleichsam von jedermann bearbeitet werden können, ist dieser Beitrag so differenziert und vielfältig, dass er mit den meisten Register- und Kurzübersichten von anderen Anbietern, teils mit Bezahlschranken oder nur als Printausgaben erhältlich, konkurrieren kann.) Besonders die zahlreichen Links, ob zu Quellen, ob zur kritischen Würdigung oder ob zum Ausblick machen ihn in praxi wertvoll. Insbesondere aber sei auf das dort vorhandene ausgezeichnete Literaturverzeichnis am Ende des Beitrages verwiesen.
Unser Tip: Sprechen Sie Ihren Branchenverband konkret auf das Thema an und berücksichtigen Sie, dass zukünftig der Datenschutz eine immer komplexere Rolle in Unternehmen spielen wird.
Für Fragen, die sich in diesem Zusammenhang für Sie eventuell rund um das Forderungsmanagement ergeben, stehen wir Ihnen gemeinsam mit unseren spezialisierten Anwälten selbstverständlich gerne zur Verfügung
So können Sie auch jetzt noch, drei Monate vor dem Inkrafttreten der Gesetzesnovelle, Ihr Haus „fit machen“ für die Vielzahl an Neuerungen, die auf uns alle zukommen wird.
(Dies ist ausdrücklich nur ein erster Hinweis, dass es gilt, als Unternehmen aktiv zu werden - so noch nicht geschehen - und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir schließen deshalb rein vorsorglich jede Haftung aus, insbesondere jede Haftung für die in oben verlinkten Quellen genannten Ausführungen.)